Jahresbeiträge 2024 & 2025
Kategorie | 2024 | 2025 |
ÖCC Mitgliedschaft | € 52,30 | |
ÖCC Mitgliedschaft als ÖAMTC Mitglied | €
45,60 | |
ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung * | € 39,50 | |
ÖCC Mitgliedschaft für Menschen mit Behinderung als ÖAMTC-Mitglied * | € 34,30 | |
ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre * | € 39,50 | |
ÖCC Mitgliedschaft für Studierende bis 27 Jahre als ÖAMTC-Mitglied * | €
34,30 | |
NEU: ÖCC Mitgliedschaft für 15- bis 19-Jährige ** | gratis | gratis |
Einschreibegebühr Entfällt bei Erteilung eines Einziehungsauftrages | € 6,70 |
* Nachweis: Behindertenpass bzw. Inskriptionsbestätigung
** Altersnachweis erforderlich; Digitale Clubkarte und Camping Revue als E-Book
Auszug aus den Statuten
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich, Funktionen, Grundsätze
Der Verein führt den Namen Österreichischer
Camping Club, abgekürzt ÖCC.
Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeiten auf das Gebiet der Republik
Österreich sowie alle Länder der Welt, soweit dies zur Verfolgung der Vereinszwecke erforderlich ist.
Der ÖCC betätigt
sich in zweifacher Form:
- er vertritt die satzungsgemäßen Interessen seiner Mitglieder
- er koordiniert als Verband die Interessen von Vereinen gleicher Zielsetzung
Zweck
Der ÖCC verfolgt
gemeinnützige Ziele und ist keine auf Gewinn gerichtete Vereinigung.
Der ÖCC bezweckt die Förderung des Camping- und
Caravaningwesens.
Aufbringung der Mittel
Einschreibegebühren, Mitgliedsbeiträge;
Erträgnisse aus Insertionen im Clubmagazin und erstelltem Informationsmaterial und -broschüren sowie aus nationalen und
internationalen Veranstaltungen;
Insbesondere auch Erträgnisse aus dem Verkauf von der CCI-Karte, Camping Karte
oder ähnlichem und sonstigem vom Verein erstellten Informationsmaterial;
Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Natürliche oder juristische Personen können auf eigenen Antrag von der Clubleitung in den
ÖCC aufgenommen werden.
Jugendliche unter 18 Jahren können Clubangehörige werden, über deren Aufnahme entscheidet
die Clubleitung.
Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten, die Vereinsinteressen, die Clubdisziplin und die Beschlüsse
der Organe zu beachten.
Der Austritt wird mit Ende des Kalenderjahres rechtswirksam, wenn die Abmeldung schriftlich
bis spätestens 31. Oktober des gleiches Jahres beim ÖCC (Clubleitung) einlangt.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen sind,
sind berechtigt, die Einrichtungen des ÖCC und seine Begünstigungen satzungsgemäß in Anspruch zu nehmen.
Über Art
und Umfang der Leistungen – allenfalls unterteilt nach Art der Mitgliedschaft – entscheidet die Clubleitung unter Ausschluss
des Rechtsweges und der Schiedsgerichtbarkeit.
Sämtliche Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des Vereins
stets voll zu wahren. Insbesondere haben die Mitglieder die Mitgliedsbeiträge zu leisten und für den Fall des Verzuges die
Mahnspesen zu tragen.
Stand der Informationen: 31.05.2024