Bus und Kastenwagen zum Camper umbauen

Was Sie beachten müssen
Wer nicht unbedingt auf ein fertig umgebautes Wohnmobil zurückgreift, sondern etwas Kreativität walten und eigene Ideen einfließen lassen möchte, wird sich für einen Selbstausbau entscheiden. Hier gibt es nicht viele, aber doch einige wenige, wichtige Punkte zu beachten, um gut und sicher in den Urlaub zu starten.
Am Beginn steht die Auswahl des richtigen Basisfahrzeuges. Je nach geplantem Verwendungszweck, bieten sich geschlossene Kastenwagen ebenso an, wie sogenannte Fensterbusse, also meist neunsitzige Pkw. Wen es in die Wildnis zieht, der wird auf ein Allradmodell zurückgreifen. Kurze oder lange Radstände, Hoch- bzw. Halbhochdach oder Standardhöhe: Alles das sollte in die Entscheidung einfließen. Die rechtlichen Anforderungen an ein Wohnmobil sind nur wenige: es müssen Tisch-, Sitz- und Schlafgelegenheiten, eine Kochgelegenheit sowie Stauraum für Gepäck vorhanden sein. Erfüllt ein Fahrzeug diese Voraussetzungen, ist eine Typisierung als Wohnmobil möglich. Kastenwagen gelten bauartbedingt als Lkw Fahrzeugklasse N, und dienen daher primär der Beförderung von Ladung.

Der Begriff „Ladung“ (Achtung: Überladung kann teuer werden) an sich ist gesetzlich nicht definiert und kann demnach auch ein Campingausbau sein, insofern ist man hier beim Aufbau relativ frei. Die notwendige Ladungssicherung ist jedenfalls durch eine vorhandene Trennwand gegeben. Wird diese entfernt, sind allerdings andere Mittelnotwendig, um die Ladung vom Fahrgastbereich fernzuhalten, wie Zurrpunkte oder ähnliches. Der Einbau muss jedenfalls den Belastungen im normalen Fahrbetrieb standhalten können.

„Am Beginn aller Überlegungen steht, welchen Einsatzzweck das selbst umgebaute Mobil haben soll.“


Unter den obigen Voraussetzungen kann ein Lkw zum Wohnmobil umtypisiert werden, aufgrund der Änderung der Fahrzeugklasse ist hier jedoch die NoVA fällig. Wohnmobile zählen zur Fahrzeugklasse M1 und unterliegen daher wie Pkw der NoVA-Pflicht (seit Juli 2021 gilt dies auch für Lkw bis 3,5t). Diese wird vom Zeitwert berechnet und kann empfindlich teuer werden. Ebenso kann sich die motorbezogene Versicherungssteuer ändern. Soll das Fahrzeug auch weiterhin als Lkw genutzt werden, empfiehlt sich ein leicht entfernbarer Innenausbau, der mit Montageschienen, zum Beispiel aus dem Flugzeugbau, welche auch den notwendigenBelastungen standhalten, leicht zu bewerkstelligen ist. Nachteilig sind hier wiederum diverse Lkw-Fahr- oder Parkverbote, hier sollte man sich auf jeden Fall vor der Reise entsprechend informieren. Eine Verpflichtung zur Umtypisierung besteht jedoch nicht. Wer einen Pkw als Basisfahrzeug wählt, hat zwar keine steuerlichen Probleme zu erwarten, aufgrund der vorhandenen Fenster ist man beim Umbau jedoch naturgemäß etwas mehr eingeschränkt.

Unabhängig vom Basisfahrzeuge gilt: Werden eingetragene Sitzplätze dauerhaft entfernt oder zusätzliche Sitze, die auch während der Fahrt benutzt werden sollen, eingebaut (wobei dann auch Fenster und Sicherheitsgurte zwingend notwendig sind), muss diese Änderung beim Landeshauptmann angezeigt werden. Nachträglich eingebaute Klapp- oder Ausstellfenster müssen über entsprechende E-Prüfzeichen verfügen, beim Kauf vom Fachhändler ist das ohnehin kein Problem.


Wer eine Gasanlage zu Heiz- oder Kochzwecken einbaut, muss diese regelmäßig von einem befugten Betrieb auf Dichtheit prüfen lassen, viele Campingplätze, vor allem im Ausland, erlauben die Einfahrt ohnehin nur mit gültiger Prüfung. Jedenfalls empfiehlt sich, den Aufbau am geplanten Zweck zu orientieren. Wer gerne autark bleiben möchte, sollte auf große Speicherbatterien und Solaranlagen setzen, wer nur Campingplätze angesteuert, wird mit einem externen Stromanschluss und einer kleinen Zusatzbatterie das Auslangen finden.

Auch Frisch- und Abwassertanks sollten entsprechend bedacht werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann ein Wohnmobilausbau grundsätzlich von jedermann durchgeführt werden, es ist nicht zwingend notwendig einen Fachbetrieb zu beauftragen. Bei allen Ein- und Umbauten sind jedoch unbedingt die zulässigen Gesamtgewichte und Achslasten zu beachten. Und es ist genügend Spielraum für Gepäck und Fahrgäste vorzusehen. Es empfiehlt sich daher, eher auf leichte Materialien zu setzen, im Idealfall auch flammhemmend, um möglichst wenig an Nutzlast zu verlieren.
Ist das Fahrzeug fertig aufgebaut, empfiehlt sich, den Wert von einem Sachverständigen schätzen zu lassen bzw. eine entsprechende Kasko-Versicherung abzuschließen, um im schlimmsten Fall gegen Diebstahl und Beschädigungen abgesichert zu sein. Aber auch im Rahmen der Haftpflicht kann ein Wertgutachten hilfreich sein, wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät.

Ein Artikel aus der Camping Revue 6/2021.
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Von Alexander Letitzki
Fotos: Shutterstock, Alexander Letitzki


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