Die mVSt für Wohnmobile seit 1.6.2023
Die motorbezogene Versicherungssteuer
wird seit 1. Oktober 2020 für erstmalig zugelassene Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen nach kW und den eingetragenen CO2-Emissionen
bemessen. Der ÖCC war seit Ankündigung des Gesetzgebers über diese Änderung in Abstimmung mit anderen Interessensvertretungen
und kritisierte das Ausmaß der Erhöhung. Am 19. Juli 2022 hat der Gesetzgeber eine Änderung im Kraftfahrzeug- und Versicherungssteuergesetz
verlautbart, die ab 1. Juni 2023 in Kraft trat und den Forderungen des ÖCC entspricht.