Liebe Campingfreunde,
Der Teufel steckt oft im Detail, so auch in der unscheinbar daherkommenden Novelle zum „Bundesstraßen-Mautgesetz“,
die nun vom Nationalrat beschlossen worden ist. Denn statt dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (wie bisher) soll nun die „technisch
zulässige Gesamtmasse“ von 3,5 Tonnen ausschlaggebend dafür sein, welche Maut in Österreich auf Autobahnen und Schnellstraßen
zu bezahlen ist. Durch die neue Gewichtsdefinition werden nach Schätzung des ÖCC Tausende Wohnmobile, die derzeit der Vignettenpflicht
unterliegen, künftig eine GO-Box benötigen. Denn viele Camper und Camperinnen haben ihr Fahrzeug freiwillig auf 3,5 Tonnen
„abgelastet“, also auf dieses höchstzulässige Gesamtgewicht reduzieren lassen, um mit Vignette und B-Führerschein auf Reisen
gehen zu können. Der Plan ist ein reiner Willkürakt. Denn diese Mobile haben eben nicht
mehr als 3,5 Tonnen und belasten die Straßen auch nur mit diesem Gewicht. Betroffen wären auch zahlreiche umgebaute Kastenwagen.
"In fünf Jahren könnte für viele Wohnmobile Lkw-Maut fällig werden. Der ÖCC fordert
für Mobile eine eigene Vignette. "
Auch die beliebte Ausrede auf „europaweite Vorschriften“
zieht diesmal nicht. Denn die EU-Wegekostenrichtlinie gestattet es durchaus, Wohnmobile günstiger mit einer Vignette zu bemauten.
Daher fordern ÖCC und ÖAMTC von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für Wohnmobile eine eigene Vignette zu schaffen.
Dass dem Gesetzgeber selbst bei seinem Plan nicht ganz wohl ist, beweist nach Ansicht von Juristen und Juristinnen die Tatsache,
dass in den Erläuterungen zur Novelle gleich die Rede davon ist, dass das Vorhaben verfassungswidrig sein könnte. Und der ÖCC legt in seiner Stellungnahme nach: Nicht nur werde das Vertrauen der betroffenen Fahrzeugbesitzer
und -besitzerinnen in die bisherige Rechtslage und ihren Besitzstand verletzt. Es führe auch zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Darüber hinaus wäre wohl mit verheerenden Folgen für den Camping-Tourismus nach Österreich und für die Verkehrssicherheit
zu rechnen, da viele Gäste vor allem aus Deutschland dann die Autobahnen meiden oder sich andere Reiseziele suche würden.
Nun gibt es tatsächlich eine Art „Gnadenfrist“ von fünf Jahren, in denen diese Auswirkungen geprüft werden wollen. Besser
wäre es, das Gesetz gleich in den Mistkübel wandern zu lassen.
Roland Fibich,
Chefredakteur
Roland Fibich, Chefredakteur
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