Gundlegendes:
- Je kleiner das Fahrzeug, desto mobiler.
- Besonders für Familien ist es wichtig, nach den zugelassenen Sitzplätzen und nach der Anzahl der Dreipunktsicherheitsgurte zu schauen.
- Beachten Sie das zulässige Gesamtgewicht. Mit dem B-Führerschein dürfen Sie max. 3,5 Tonnen bewegen. Über 3,5 t benötigen Sie den C-Schein, bezahlen höhere Mautgebühren und es gelten andere Temporegeln.
- Achten Sie auf die mögliche Zuladung (zulässiges Gesamtgewicht abzüglich Eigengewicht). Im Gegensatz zum Caravan zählt das Gewicht der mitreisenden Personen bereits als Zuladung, ebenso der Inhalt des Wassertanks und der gefüllten Gasflaschen!
- Denken Sie auch an eine Unterstellmöglichkeit bzw. einen Abstellplatz, wenn Sie nicht unterwegs sind. Wenn Sie das Fahrzeug auf Wechselkennzeichen anmelden, darf das Wohnmobil nicht ohne Kennzeichen am Straßenrand geparkt werden, Sie benötigen also einen Einstellplatz.
Ausstattung
- Frisch- und Abwassertank sollten mindestens 100 Liter fassen.
- Spüle, Waschbecken und Duschwanne sollten einen Geruchsverschluss haben.
- Zu einem kompletten Reisemobil gehört unter anderem eine separate Batterie für den Wohnraum.
- Reichen die Stauräume im Wohnbereich und Unterflur für Ihre Campingausfahrten?
- Für den Winterbetrieb sollten die Tanks beheizt und alle Wasserleitungen und Ablasshähne innen installiert sein.
Darauf sollten Sie bei Gebrauchtfahrzeugen achten:
- Achten Sie auf Beschädigungen an den Reifen. Sind sie älter als fünf Jahre müssen sie, unabhängig davon wie gut das Profil noch ist, erneuert werden.
- Prüfen Sie die Dichtungsgummis an Türen, Fenstern und Dachluken gründlich. Schließen sie richtig? Sind die Fensteraufsteller in Ordnung?
- Kontrollieren Sie alle Staufächer, auch unter dem Bodenbelag, nach dunklen Flecken. Womöglich sind sie durch eingedrungenes Wasser entstanden. Auch Lüftungsöffnungen müssen vorhanden sein!
- Auchten Sie im gesamten Innenraum auf Fäulnisgeruch, Flecken oder Verfärbungen - in allen Ecken, Kanten, Schränken, Bettkasten, Teppich, Boden und der Innenverkleidung.
- Prüfen Sie alle Verbrauchsgeräte von Flüssiggas (Heizung, Kühlschrank, Kocher) auf Funktionstüchtigkeit und sehen Sie nach, ob diese Geräte auch in die Gas-Prüfbescheinigung eingetragen sind.
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Stand der Informationen: 15.10.2018