Die Nutzung von Gasgeräten bzw. Verbrennungsheizgeräten während der Fahrt wurde europaweit
harmonisiert und ist nun auch in Frankreich, wo es bisher ausdrücklich verboten war, erlaubt. Allerdings müssen bestimmte
Richtlinien eingehalten werden.
Die Verwendung von Heizgeräten wird von der Heizgerätrichtlinie 2001/56/EG
geregelt und umfasst sowohl Verbrennungsheizgeräte (= Heizung) als auch Verbrennungsheizgeräte als Bauteil (= z.B. ein Gasbrenner
als Teil des Kühlschrankes). Gemäß dieser Richtlinie ist ein Betrieb nur dann erlaubt, wenn die Geräte in Verbindung mit einem
Gasregler nach EN 12864 (z.B. Truma MonoControl CS, Secomotion, Mono Control CS, usw.) genutzt werden. Diese Regler besitzen
einen Crash Sensor und garantieren somit, dass bei einem eventuellen Unfall kein Gas aus der Anlage austreten kann. Außerdem
regeln sie den zulässigen Betriebsdruck (30 mbar bzw. 50 mbar), die Abschaltung bei Schlauchbruch oder Beschädigung, sowie
die zulässige und erforderliche Durchflussmenge bzw. die sofortige Abschaltung wenn diese Überschritten wird.
Diese
Richtlinie gilt für alle entsprechend ausgestattete Fahrzeuge ab Erstzulassung 2007. Für ältere Anlagen bzw. Gasregler gelten
andere Normen. Da jedoch eine altersbedingte Austauschpflicht für Gasregler nach spätestens 10 Jahren besteht, sollten diese
Regleranlagen in der Praxis bereits verschwunden sein.
Quelle: https://www.schurian.at
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Stand der Informationen: 06.08.2018