Maut
für abgelastete Wohnmobile mit 3,5 t hzGG ab 2024 bzw. 2029
Im Bundesstraßen-Mautgesetz
wurde das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. GO-Box-Pflicht geändert. Statt dem bisherigen 'höchstzulässigen Gesamtgewicht'
ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend. Klingt harmlos, ist es aber nicht.