Das private Verleihen von Fahrzeugen
Häufig
verleihen Privatpersonen ihr Fahrzeug oder andere Sachen wie z.B. einen Anhänger fallweise. Dies geschieht einfach „per Handschlag"
ohne schriftliche Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden - im Gegensatz zur gewerblichen Automiete - in der
Regel nicht verwendet.
Leihe ist - rechtlich gesehen - die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch einer Sache
auf bestimmte Zeit. Der Leihvertrag ist ein sogenannter Realvertrag, d.h. der Vertrag kommt mit der physischen Übergabe (z.B.
des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugschlüssel und des Zulassungsscheins) zustande. Ein Vertrag muss nicht geschlossen werden.
Die ÖAMTC-Juristen empfehlen dennoch eine schriftliche Vereinbarung mit beiderseitiger Unterschrift,
um späteren Missverständnissen und Streitigkeiten vorzubeugen. Von der Miete unterscheidet sich die Leihe durch die Unentgeltlichkeit.
Bei plattformbasierten Sharing-Angeboten wie z.B. bei PaulCamper, wo private Fahrzeuge vermittelt werden, handelt es sich
rein rechtlich um Leihe.
Versicherungen
Neben der sachgemäßen Übergabe und Bezahlung spielt natürlich auch die Versicherung eine große Rolle. Folgende Versicherung sollten Sie dabei berücksichtigen:
(gesetzlich vorgeschriebene) Wohnmobil-Haftpflichtversicherung
Teil- oder Vollkaskoversicherung
Vermieter-Schutzbrief
Selbstfahrervermietversicherung
Veruntreuungsversicherung
Versicherungsangebote
können Sie sich bei ÖAMTC Versicherungen oder dem Versicherungsanbieter ihres Vertrauens einholen. Bei Vermietung über Onlineplattformen
werden oft Versicherungspakete von den Plattformen/Vermittlern angeboten.
Zur Entleihung eines Fahrzeuges oder
einer anderen Sache von Privatpersonen haben die ÖAMTC-Juristen eine Checkliste erstellt.
Hier finden Sie außerdem
wichtige Fachbegriffe zum Thema Leihe/Miete/Mitbenutzung und einen Mustervertrag.
Quelle: ÖAMTC