In jedem europäischen Land gibt es unterschiedliche Verkehrsbestimmungen, natürlich auch für Camper. Das kann schon mal
zu Verwirrungen führen. Die wichtigsten haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst! Genauere Informationen finden
Sie in unseren Länderinfos.
Fahrrad-Transport
Bei Fahrrad-Heckträgern gilt generell: Wer mit Heckträger unterwegs ist, muss bedenken, dass dieser
oft das hintere Kennzeichen verdeckt. Ist man in Österreich unterwegs kann man nun entweder die hintere, weiße Kennzeichentafel
umstecken oder - um das Umstecken zu vermeiden - eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem
Fahrradträger anbringen. Dieses wird bei Fahrten in Ausland lediglich in der Schweiz, in Kroatien und in Italien anerkannt.
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, verwendet man entweder Fahrrad-Heckträger, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder man steckt das „normale“ hintere Kennzeichen bei Fahrten ins Ausland um.
In Italien ist außerdem zu beachten, dass der Fahrradträger nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinaushängen darf. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50 x 50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.
In Kroatien wird die rote Kennzeichentafel von den Behörden anerkannt, es ist aber zu beachten, dass die Kennzeichentafel und das internationale Unterscheidungskennzeichen ("A"-Pickerl) so angebracht sein müssen, dass sie gut sichtbar und lesbar sind und nicht beschädigt werden können. Andernfalls droht eine Strafe zwischen 660 und 2.000 Euro.
In Deutschland, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sind die roten Kennzeichentafeln nicht zulässig. Auch in Slowenien sind rote Kennzeichentafeln unbekannt. Es muss das Originalkennzeichen auf die dafür vorgesehene Halterung des Fahrradträgers montiert werden.
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, verwendet man entweder Fahrrad-Heckträger, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder man steckt das „normale“ hintere Kennzeichen bei Fahrten ins Ausland um.
In Italien ist außerdem zu beachten, dass der Fahrradträger nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinaushängen darf. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine rote Tafel (50 x 50 cm) mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.
In Kroatien wird die rote Kennzeichentafel von den Behörden anerkannt, es ist aber zu beachten, dass die Kennzeichentafel und das internationale Unterscheidungskennzeichen ("A"-Pickerl) so angebracht sein müssen, dass sie gut sichtbar und lesbar sind und nicht beschädigt werden können. Andernfalls droht eine Strafe zwischen 660 und 2.000 Euro.
In Deutschland, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sind die roten Kennzeichentafeln nicht zulässig. Auch in Slowenien sind rote Kennzeichentafeln unbekannt. Es muss das Originalkennzeichen auf die dafür vorgesehene Halterung des Fahrradträgers montiert werden.
Italien
Zufahrtsbeschränkung Mailand
Für die Umweltzone Area C in der Altstadt gibt es eine Zufahrtsbeschränkung. Von Mo-Mi, Fr 7.30-19.30 Uhr
und Do 7.30-18 Uhr ist der AREA C Pass zum Preis von 5 Euro (Tagespass Standard) erforderlich. Während dieser Zeit sind grundsätzlich
verboten: Benzinfahrzeuge Euro 0, Dieselfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und Euro 3 ohne Partikelfilter sowie Fahrzeuge und Gespanne
über 7,50 m Länge.
Zusätzlich zur Area C gibt es eine Umweltzone, die das gesamte Stadtgebiet umfasst (Area B). Ein Fahrverbot gilt Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr für Dieselfahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0, 1, 2 und 3 ohne Partikelfilter, Benziner mit Euro 0 sowie Motorräder mit Euro 0 und 1.
Zusätzlich zur Area C gibt es eine Umweltzone, die das gesamte Stadtgebiet umfasst (Area B). Ein Fahrverbot gilt Montag bis Freitag 7.30 - 19.30 Uhr für Dieselfahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0, 1, 2 und 3 ohne Partikelfilter, Benziner mit Euro 0 sowie Motorräder mit Euro 0 und 1.
Fahrverbot für Wohnwagen und Wohnmobile auf der Amalfi-Küste
Auf der schmalen Amalfi-Straße SS163 zwischen Vietri und Positano besteht ein Fahrverbot für Wohnmobile
und Wohnwagengespanne. Diese Fahrzeuge dürfen die Straße zwischen 6:30 und 24 Uhr nicht befahren; das Fahrverbot gilt täglich
und ganzjährig. Pkws sind davon nicht betroffen.
Slowenien/Kroatien
Seit
einigen Monaten besteht eine durchgängige Autobahnverbindung von Graz über Maribor bis Zagreb. Die letzte, sechs Kilometer
lange Lücke zwischen Podlehnik und dem Grenzübergang Macelj ist jetzt geschlossen. Dies dürfte insbesondere den Reiseverkehr
in Richtung Serbien und Dalmatien entlasten. In den letzten Jahren führte die Lücke im Autobahnnetz besonders im Sommer immer
wieder zu längeren Staus.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hGG (unabhängig von der gemessenen Höhe
über der ersten Achse) werden in Slowenien in die Mautklasse 2A eingestuft. Die selbe Mautklasse betrifft auch Kraftfahrzeuge
mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen, auch mit beliebigem Anhänger wie z.B. Gespanne.
Die Vignettenpflicht in Slowenien gilt auch für die Strecke Spielfeld – Maribor sowie Triest – Koper. Die Fahrt durch den Karawankentunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Die bezahlte Mautgebühr gilt zwischen den ersten beiden Autobahnausfahrten auf beiden Seiten der Landesgrenze, somit ist die Fahrt bis zur ersten Abfahrt Hrusica und in die Gegenrichtung (Rosenbach) auch ohne Vignette zulässig.
Eine großräumige Alternative (um sich die slowenische Maut zu ersparen) über Mureck (über Lenart) nach Ptuj und weiter nach Kroatien, wird vom ÖAMTC aufgrund der schmalen Straßen weder für Wohnwagen noch für Gespanne empfohlen. Möglich ist die Route über Bad Radkersburg (über Ljutomer) nach Ormoz, hier ist jedoch der Zeitverlust sehr hoch (gute 1,5 Stunden bei Wien - Split).
Um mautfrei von Triest zu den slowenischen Küstengebieten zu gelangen, sollte man ortskundig sein. Alternative Strecken von Triest nach Istrien können mit dem ÖAMTC-Routenplaner www.oeamtc.at/routenplaner berechnet werden.
Die Vignettenpflicht in Slowenien gilt auch für die Strecke Spielfeld – Maribor sowie Triest – Koper. Die Fahrt durch den Karawankentunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Die bezahlte Mautgebühr gilt zwischen den ersten beiden Autobahnausfahrten auf beiden Seiten der Landesgrenze, somit ist die Fahrt bis zur ersten Abfahrt Hrusica und in die Gegenrichtung (Rosenbach) auch ohne Vignette zulässig.
Eine großräumige Alternative (um sich die slowenische Maut zu ersparen) über Mureck (über Lenart) nach Ptuj und weiter nach Kroatien, wird vom ÖAMTC aufgrund der schmalen Straßen weder für Wohnwagen noch für Gespanne empfohlen. Möglich ist die Route über Bad Radkersburg (über Ljutomer) nach Ormoz, hier ist jedoch der Zeitverlust sehr hoch (gute 1,5 Stunden bei Wien - Split).
Um mautfrei von Triest zu den slowenischen Küstengebieten zu gelangen, sollte man ortskundig sein. Alternative Strecken von Triest nach Istrien können mit dem ÖAMTC-Routenplaner www.oeamtc.at/routenplaner berechnet werden.
Schweiz
Auf den Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (weiß-grüne Beschilderung) der
Schweiz besteht für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Vignettenpflicht.
Das bedeutet, Anhänger benötigen eine eigene Vignette. Bei einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als je 3,5 t pro
Fahrzeug ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. Die Schwerverkehrsabgabe ist auf allen Straßen zu entrichten! Bei Urlaubsreisen
in oder durch die Schweiz, kann die Schwerverkehrsabgabe in Form einer Pauschale entrichtet werden. Nähere Infos findet man
unter www.ezv.admin.ch
Norwegen
Wohn- und Bootsanhänger dürfen maximal 2,55 m breit sein. Ist der Anhänger über 2,30 m breit und
zudem der Breiten-Unterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung
euronorm-gerechte, weiße Rückstrahler angebracht werden. Das Übernachten in Wohnmobilen oder -anhängern ist an Rastplätzen
und je nach Beschilderung verboten. Campingtoiletten dürfen nur an Entsorgungsstellen entleert werden.
Es
gibt viele enge Serpentinenstraßen, die für Wohnwagengespanne ungeeignet sind. Generell sollten diese Straßen nicht von ungeübten
Lenkern befahren werden. Dazu gehören folgende:
Vest-Agder:
Str. 461:
Førland - Moi, Kvås - Konsmo
Str. 465: Hanesund - Liknes
Rogaland:
Str.
501: Rekeland - Heskestad
Sogn og Fjordane:
Str. 92: Bjordal - Bezirksgrenze
Hordal
Møre og Romsdal:
Str. 63: Geirangervegen
Str. 63: Trollstigen
Trøndelag:
Str.
758: Vuku - Stene
Quelle: ÖAMTC
Stand der Informationen: 26.03.2019