In der Regel ist das Zugfahrzeug mit
Herbstbeginn sowieso auf Winterbereifung umgestellt und somit winterfest gemacht. Der Wohnwagen hingegen wird im Normalfall
mit Sommerbereigung ausgeliefert. Die in Östereich gesetzlich vorhandene situative Winterausrüstungspflicht gilt nur für PKW
und Wohnmobile bzw. Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, aber für Anhänger ist keine entsprechende Bestimmung vorhanden.
Aus rechtlicher Sicht ist daher die Verwendung des Anhängers mit Sommerreifen erlaubt, außer das Zugfahrzeug ist mit Spikereifen ausgestattet. In diesem Fall muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgerüstet sein. Die Reifen am Anhänger haben allerdings mehr Aufgaben zu erfüllen als nur die Last zu tragen. Sie müssen in Kurven Seitenkräfte und beim Verzögern Bremskräfte übertragen können um das Ausbrechen des Anhängers zu verhindern. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen erfüllen diese Aufgabe nur Winterreifen aufgrund ihrer Profilgestaltung und der weicheren Laufflächen-Gummimischung, Sommerreifen jedoch nicht. Daher sollte im Winter auch der Wohnwagenanhänger entsprechend bereift sein.
Die Tragfähigkeit eines Reifen ist durch die Tragfähigkeitskennzahl (Karkassen- Aufbau im Reifen) gegeben und auch bei heißen Sommertemperaturen sichergestellt. Im Zweifelsfall kann eine höhere Tragfähigkeit als vom Fahrzeughersteller gefordert (ersichtlich im Zulassungsschein) am Fahrzeug montiert werden. Weiterer Vorteile von Winterreifen am Wohnwagen sind die Selbstreinigung des Profils - aufgrund des gröberen Profils gelangt Schnee leichter aus der Lauffläche - und eben die besseren Seitenführungskräfte durch die weichere Gummimischung.
Die Winterausrüstungspflicht in den Nachbarländern ist in der jeweiligen Länderinfo ersichtlich und der österreichischen Pflicht sehr ähnlich.
Sollten die Straßenverhältnisse äußerst schlecht sein und eine steile Bergabfahrt bevorstehen, kann als Nothilfemaßnahme an den Anhängerreifen eine Schneekette montiert werden um die Spurstabilität zu erhöhen und das seitliche Wegrutschen zu vermeiden.
Autor: Andreas Toifl (ÖAMTC-Techniker)
Aus rechtlicher Sicht ist daher die Verwendung des Anhängers mit Sommerreifen erlaubt, außer das Zugfahrzeug ist mit Spikereifen ausgestattet. In diesem Fall muss auch der Anhänger mit Spikereifen ausgerüstet sein. Die Reifen am Anhänger haben allerdings mehr Aufgaben zu erfüllen als nur die Last zu tragen. Sie müssen in Kurven Seitenkräfte und beim Verzögern Bremskräfte übertragen können um das Ausbrechen des Anhängers zu verhindern. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen erfüllen diese Aufgabe nur Winterreifen aufgrund ihrer Profilgestaltung und der weicheren Laufflächen-Gummimischung, Sommerreifen jedoch nicht. Daher sollte im Winter auch der Wohnwagenanhänger entsprechend bereift sein.
Die Tragfähigkeit eines Reifen ist durch die Tragfähigkeitskennzahl (Karkassen- Aufbau im Reifen) gegeben und auch bei heißen Sommertemperaturen sichergestellt. Im Zweifelsfall kann eine höhere Tragfähigkeit als vom Fahrzeughersteller gefordert (ersichtlich im Zulassungsschein) am Fahrzeug montiert werden. Weiterer Vorteile von Winterreifen am Wohnwagen sind die Selbstreinigung des Profils - aufgrund des gröberen Profils gelangt Schnee leichter aus der Lauffläche - und eben die besseren Seitenführungskräfte durch die weichere Gummimischung.
Die Winterausrüstungspflicht in den Nachbarländern ist in der jeweiligen Länderinfo ersichtlich und der österreichischen Pflicht sehr ähnlich.
Sollten die Straßenverhältnisse äußerst schlecht sein und eine steile Bergabfahrt bevorstehen, kann als Nothilfemaßnahme an den Anhängerreifen eine Schneekette montiert werden um die Spurstabilität zu erhöhen und das seitliche Wegrutschen zu vermeiden.
Autor: Andreas Toifl (ÖAMTC-Techniker)
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Stand der Informationen: 13.11.2018